Berufliche Qualifikation

  • Nach dem Abitur absolvierte ich eine Ausbildung zur Rechtspflegerin und war danach an den Amtsgerichten Hildesheim und Recklinghausen tätig.
  • Anschließend studierte ich Rechtswissenschaften und wurde Rechtsanwältin. Gemeinsam mit meinem Mann und Berufskollegen führte ich unsere eigene Kanzlei.

Besonders wohl fühlte ich mich bei meiner anwaltlichen Tätigkeit, wenn ich nicht am Schreibtisch saß, sondern wenn ich im Auftrag des Gerichts als Nachlass- oder Verfahrenspflegerin oder als gesetzliche Betreuerin unterwegs war und direkt vor Ort die Probleme angehen und lösen konnte, die man natürlich auch langwierig und umständlicher schriftlich hätte bearbeiten können. Mein nachhaltigstes Erlebnis als Rechtsanwältin war die Ermittlung eines noch recht jungen obdachlosen Mannes als Erbe eines stattlichen Vermögens. Anlässlich dieser Nachricht schenkte er mir sein uraltes, abgewetztes Stofftier, einen Hund. Kurz bevor die letzten Formalitäten erledigt waren, verstarb der Mann. Inzwischen sind ein paar Jahrzehnte vergangen – das Stofftier bewacht seit damals mein Auto und musste schon ein paarmal umziehen. So blieb die Straße sein zu Hause. Warum dieser warmherzige Mann mit seinem Stoffhund draußen lebte, weiß ich nicht. Aber ich ahne es.

  • Regelmäßig bilde ich mich FASD-spezifisch fort, damit die Qualität meiner Arbeit höchsten fachlichen Ansprüchen genügt.
  • Deutschlandweit war ich die erste Rechtsanwältin und gleichzeitig FASD-Fachkraft, zertifiziert durch die Fachhochschule Münster.
  • Meine solide Kenntnis über FASD beruht auf mehr als 25-jähriger Erfahrung mit FASD.

Deutschlands erste FASD-Fachkraft und Rechtsanwältin 

  • Den Anwaltsberuf übte ich bereits aus, als unser damals zwei Wochen alter Sohn zu uns kam. Nach einer Odyssee durch viele Bereiche unseres Gesundheitssystems, mit diagnostischen Umwegen über ADHS und Autismusspektrumstörungen, lautete die Diagnose schließlich FASD und passte endlich.
  • Um fachlich und wissenschaftlich fundiertes Expertenwissen zu bekommen, bin ich FASD-Fachkraft geworden.
  • Ich verpflichte mich zur Verschwiegenheit

Referenzen

Längst hat unser Sohn sein Elternhaus als junger Erwachsener zielstrebig – bezogen auf dieses Anliegen – verlassen und ist in eine Behinderten-Wohneinrichtung gezogen. Zu meiner Zertifizierung als FASD-Fachkraft sagte er: „Mama, dann kannst Du ja jetzt bei uns im Wohnheim Betreuerin werden!“

Dieses unerwartete Jobangebot bedeutet mir mehr, als klangvolle Firmennamen, Fernsehauftritte, Medienberichte und anonyme Lobhudeleien, die auf so mancher Berater-Homepage Erfolg und Kompetenz suggerieren sollen.