Jeder erste Kontakt per E-Mail oder per Telefon verursacht selbstverständlich keine Kosten.

Pflegefamilien tragen keine Kosten, wenn sie ihren eigenen, gesetzlich normierten Anspruch auf ortsnahe Beratung und Unterstützung nach den einschlägigen Vorschriften des SGB VIII geltend machen. Ihnen steht ausdrücklich ein Wunsch- und Wahlrecht darüber zu, von wem sie sich beraten lassen möchten.

Bei anwaltlicher Unterstützung richten sich die Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG, über die ich Sie umfassend informieren werde.

Für die Fortbildungsangebote werden die Kosten individuell vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen Umfang.

Entsprechendes gilt für alle anderen Angebote, sofern keine Fremdfinanzierung möglich ist.

Melden Sie sich einfach auch dann, wenn es für Sie schwierig scheint, sich eines der Angebote zu leisten. Wir suchen gemeinsam eine Lösung.